Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist einer der beliebtesten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte und bezugsberechtigte Person sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
So funktioniert die betriebliche Altersversorgung
Wenn Sie sich für eine Direktversicherung entscheiden, vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil Ihres Bruttoentgelts direkt in Ihre betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Die Beiträge führt Ihr Arbeitgeber an den Versicherer ab.
Zum Rentenbeginn erhalten Sie die vereinbarten Leistungen direkt vom Versicherer. Ihr Arbeitgeber ist an der späteren Auszahlung nicht beteiligt.
Wie hoch können die Beiträge sein?
Beiträge zur Direktversicherung können innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsbegünstigt eingezahlt werden. Die Höchstbeträge orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung und werden regelmäßig angepasst.
Derzeit können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen).
Entscheiden Sie sich für eine Entgeltumwandlung, ist Ihr Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
Steuerliche Vorteile und Sozialabgaben
Die Beiträge werden im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen aus dem Bruttoentgelt gezahlt. Dadurch können sich während der Ansparphase steuerliche Vorteile sowie – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen ergeben.
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden grundsätzlich erst im Rentenalter versteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Für gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner können auf die Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Dabei gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Freibeträge. Für privat Krankenversicherte gelten abweichende Regelungen.
Gerne berate ich Sie und Ihren Arbeitgeber persönlich zu den Möglichkeiten der betrieblichen Renten und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihren Zielen und Ihrer individuellen Situation passt.

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